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1.  Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der 2protect GmbH in Zürich (nachfolgend Trainingscenter genannt) und den durch sie in Trainings oder Kursen auszubildenden Personen.

2. Zulassungskriterien

Das Mindestalter für die Mitgliedschaft bzw. Kursteilnahme beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Ausnahmen von diesem Grundsatz werden in den Ausschreibungen festgelegt. 
Wer wegen Delikten gegen Leib und Leben vorbestraft ist, wird nicht zu Kursen oder Trainings zugelassen. Das Trainingscenter kann jederzeit einen aktuellen Zentralstrafregisterauszug (ZSA) verlangen.
Bei Personen, die falsche Angaben machen, relevante Tatsachen verschweigen, die Sicherheit der anderen Mitglieder bzw. Kursteilnehmer gefährden oder sich ungebührlich verhalten, behält sich das Trainingscenter eine fristlose Auflösung des Vertragsverhältnisses vor. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliederbeiträge oder Kursgebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen.

3. Vertrag

a) Reguläres Training (Mitgliedschaft)
Der Vertrag über eine Teilnahme am regulären Training kommt durch Genehmigung des Antrags zustande und wird für die vereinbarte Vertragsdauer abgeschlossen. 
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um dieselbe Dauer, sofern er nicht 14 Tage vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wurde. Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung nach erfolgter Verlängerung werden jeweils CHF 125.— pro angebrochenem Monat verrechnet. Die Trainingsberechtigung ist persönlich und nicht übertragbar. 
Zum Ablegen einer Stil-Prüfung muss ein Mitglied vorgängig eine Membership bei SAMI International (www.sami-international.com) online lösen. Das Trainingscenter lässt nur Mitglieder mit einer gültigen Membership zur Stil-Prüfung zu.

b) Kurse
Kursanmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag über einen Kurs kommt nach fristgerechter Anmeldung und durch Bestätigung bzw. Rechnungsstellung durch das Trainingscenter zustande. Die Anmeldung verpflichtet den Kursteilnehmer zur Teilnahme am gesamten Kurs. Jede Kursanmeldung ist verbindlich, persönlich und nicht übertragbar.

4. Zahlungsbedingungen

a) Zahlungsfristen
Die versandten Rechnungen sind jeweils zahlbar innert 10 Tagen. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- verrechnet. Das Trainings-center behält sich im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wiederholten Unregelmässigkeiten im Zahlungsverkehr das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. Teilzahlungen sind nicht möglich.

b) Abogebühren
Die Abogebühr muss bei Vertragsabschluss im Trainingscenter beglichen werden. Bei der Vertragsverlängerung ist die Zahlung innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.

c) Kursgebühren
Die Kursgebühr muss vollständig vor Kursbeginn beglichen werden. Die Bezahlung erfolgt im Trainingscenter oder per Rechnung.  

5. Nichterscheinen / Unterbruch / Rücktritt / Kursabsage

a) Reguläres Training (Mitgliedschaft)
Nichtbenutzung des Leistungsangebot des Trainingscenters oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.
Die Mitgliedschaft kann für die Dauer von mindestens zwei Monaten unterbrochen werden. Krankheits- und unfallbedingte Unterbrüche sind mittels ärztlichen Zeugnisses nachzuweisen. Der Unterbruch muss vor Abwesenheit eingereicht werden. Ein rückwirkender Unterbruch ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Die Bearbeitungsgebühr für alle Unterbrüche beträgt CHF 20.-

b) Kurse
Widerruft ein Kursteilnehmer seine Kursanmeldung und tritt dadurch vom Vertrag zurück oder erscheint er nicht zum Kurs, ist die Kursgebühr wie folgt geschuldet:
10% der Kursgebühr oder mindestens CHF 20.- bei bereits bezahlter Kursgebühr, bei Absage länger als 21 Tagen vor Kursbeginn; 
50% der Kursgebühr bei Absage innerhalb von 21 bis 10 Tagen vor Kursbeginn;
100% der Kursgebühr bei Absage innerhalb von 9 bis 0 Tagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen.
Ist ein Kursteilnehmer wegen eines Todesfalls innerhalb seiner Familie oder wegen Krankheit oder Unfalls kurzfristig an der Kursteilnahme verhindert, wird ihm bei Vorlage entsprechender Belege die Kursgebühr für einen späteren Termin gutgeschrieben. Andere Hinderungsgründe begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

6. Datenschutz

Aufnahmen (Foto/Film), die vom Trainingscenter während der Kurse gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden. 2protect GmbH ist berechtigt Personendaten aufzubewahren und für eigene Administrations- und Marketingzwecke zu verwenden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben.

7. Hausordnung / Trainingszeiten / Inhalte

Das Mitglied bzw. der Kursteilnehmer hat sich an die geltenden Hausordnungen sowie an die Weisungen der Kursleitung und der Centerleitung zu halten. 
Inhalt und Dauer der Trainings und Kurse sowie die Auswahl der Instruktoren werden durch das Trainingscenter bestimmt. Die Trainings- und Kurszeiten werden durch das Trainingscenter bekannt gegeben. An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr finden keine Trainings oder Kurse statt. Während den Schulferien kann das Trainingscenter die Trainingseinheiten reduzieren oder ganz einstellen. Betrieblich bedingte Ausfälle einzelner Trainingseinheiten bleiben vorbehalten und rechtfertigen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Abogebühr.

8. Versicherung und Haftung

Die Benutzung der Einrichtungen des Trainingscenters erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung, einer Krankheit, Diebstahls oder Beschädigung von Wertsachen ist jegliche Haftung des Trainingscenters oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung (Haftpflicht- und Unfallversicherung NBU) ist Sache des Mitglieds.

9. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der 2protect GmbH in Zürich.

Zürich, 1. November 2017